Familienbeitrag:
1. Ehepaare
2. Eltern und minderjährige Kinder, die in einem Haushalt leben
3. Eltern und volljährige Kinder, die in einem Haushalt leben, wenn die Kinder Schüler, Auszubildende oder Studenten sind
4. dies gilt auch, wenn nur die Kinder Mitglieder sind
5. eheähnliche Gemeinschaften, die in einem Haushalt leben, für alle Fallkonstellationen von 2. bis 4.
→ volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten haben einen Nachweis zu erbringen
Beitragsreduzierung auf Passivbeitrag:
Bezieher von Leistungen nach SGB II. Jede Person wird einzeln berechnet!
Name | Grösse | |
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Freistellungsbescheid.pdf | 1.804 KB |